Gitterrost-Lexikon / FAQ
Informationen rund um das Thema Gitterroste
Wie der Name schon sagt, tragen die Tragstäbe die Belastung. Die Tragstab-Enden müssen IMMER aufliegen.
Die Füllstäbe verlaufen quer (90°) zu den Tragstäben und verbinden diese – durch Verpressen und/oder Verschweißen –
an den Kreuzpunkten. Sie übernehmen die Lastverteilung und sorgen für Stabilität.
Gitterroste werden in der Regel immer rundum eingefasst. Die Einfassung kann aus T-Profil, U-Profil sowie aus Flachstahl sein. Sonderlösungen, z. B. für den Regalbau, können nach Bedarf Anwendung finden.
Winkelrahmen sind separate Bauteile zum Einbetonieren oder zum Aufschrauben zwecks Aufnahme des Gitterrostes.
Die Maschenweite gibt das lichte Maß zwischen den Trag- und Füllstäben an, z. B. 30 x 30 mm (a).
Die Maschenteilung gibt den Abstand von Stabmitte zu Stabmitte zwischen den Trag- und Füllstäben an,
z. B. 33,3 x 33,3 mm (b).
Das Maschenbild wird bestimmt von der Maschenteilung. Trag- und Füllstäbe können unterschiedliche Abstände haben
(z. B. 33,3 x 11,1 mm). Der erste Wert zeigt den Abstand der Tragstäbe, der zweite Wert den Abstand der Füllstäbe an.
Siehe Beispiel MW 30 x 10 und MW 10 x 30.
Die lichte Stützweite ist das Maß zwischen zwei Auflagern.
Um die Tragfähigkeit von Gitterrosten zu gewähren, müssen die Tragstab-Enden IMMER aufliegen.
Die Gitterrostauflage entspricht der aufliegenden Länge der Tragstab-Enden auf der Unterkonstruktion.
Diese sollte nach Möglichkeit der Höhe der Tragstäbe entsprechen, jedoch nicht weniger als 30 mm betragen.
Aussparungen sind Abschnitte, Schrägschnitte oder Ausschnitte am oder im Gitterrost.
Sogenannte Winkelkragen kommen zum Einsatz, wenn Gitterroste nicht aufgelegt werden können, sondern z. B. in einen Betonschacht eingehängt werden müssen. Der Winkelkragen kann umlaufend sein, MUSS jedoch zumindest an den Tragstab-Enden angebracht werden. Die Winkelhöhe sollte dabei mindestens der Rosthöhe entsprechen.
Die Z-Profil-Einfassung kommt – ähnlich einem Winkelkragen – zum Einsatz, wenn Roste eingehängt werden müssen und unterscheidet sich dadurch, dass das Winkelprofil zweimal gekantet ist. Das Profil kragt in eine Ausklinkung der Tragstabenden. Diese Ausführung wird häufig im Regalbau verwendet.
Eine verstärkte und erhöhte Randeinfassung – nach unten überstehend – kommt oftmals dann zum Einsatz, wenn eine bestimmte Bauhöhe erreicht werden muss, aber für die Belastung eine niedrigere Rosthöhe ausreichend ist.
Eine erhöhte Randeinfassung – nach oben überstehend – wird häufig im Treppenbau für Stufen und Podeste verwendet.
In bestimmten öffentlichen Einsatzbereichen, wie z. B. Kindergärten etc., sind diese Fußleisten oftmals zwingend erforderlich.
Bauliche Begebenheiten machen es teilweise notwendig, dass die Tragstab-Enden und die Randeinfassung eines Rostes im Auflagebereich mit Aussparungen, sogenannten Ausklinkungen, versehen werden müssen (notwendiger Tragstab höher als die Einbauhöhe). Damit die Belastung des Rostes weiterhin gegeben ist, darf die Ausklinkung nie größer als die halbe Rosthöhe sein – z. B. Rosthöhe 40 mm, maximale Ausklinkung 20 mm!
In Bereichen, wo z. B. mit Fetten und Ölen gearbeitet wird (Thema: Arbeitssicherheit, Unfallverhütung), aber auch in Bezug auf die Witterung im Außenbereich ist es sinnvoll, die Gleitsicherheit bei Gitterrosten zu steigern. Hier geben verschiedene Gleitschutzklassen den richtigen Halt. Die sogenannten Rutschhemmungsklassen reichen bei Gitterrosten von R9 und R10 (glatte Trag- und Füllstäbe) bis R13 und werden durch unterschiedliche Profilierungen der Trag- und/oder Füllstäbe erzielt.
Die Punktlast (Fp) ist eine Einzellast, die auf Basis unterschiedlich zu Grunde liegender Lastwürfel angesetzt wird.
Man unterscheidet verschiedene Belastungsarten, zum Beispiel muss ein normal begehbares Gitterrost für Wartungszwecke oder im privaten Bereich einer Punktlast von 1,5 kN auf einem Lastwürfel von 200 x 200 mm standhalten. Bei Rettungswegen oder in öffentlichen Gebäuden müssen die Roste einer Punktlast von 2 kN auf einem Lastwürfel 50 x 50 mm standhalten (Kategorie T2).
Die Flächenlast (Fv) ist die gleichmäßig verteilte Nutzlast bei ruhenden Lasten auf einem Gitterrost, diese wird gleichmäßig verteilt auf einen Quadratmeter berechnet (kN/m²).